Erklärung zur Barrierefreiheit

Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über digitale Kanäle (z.B. Internet-Banking, Webseite, Selbstbedienungs-Geräte). Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt in Österreich Barrierefreiheitsgesetz und wird mit BaFG abgekürzt.

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) sowie den Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
www.rit.tirol


Anforderungen an die Barrierefreiheit

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir richten uns nach den Vorgaben der EN 301 549 (Europäische Norm über die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik). Darüber hinaus orientieren wir uns an den Richtlinien des World Wide Web Consortiums (W3C), insbesondere an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2.

Die Vereinbarkeit basiert auf einer Selbstbewertung unter Verwendung anerkannter Prüfwerkzeuge, insbesondere:

  • WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool)
  • Google Lighthouse Accessibility Audit

Darüber hinaus erfolgen regelmäßige manuelle Überprüfungen der Inhalte und Funktionen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Einige PDF-Dateien sind nicht barrierefrei, da sie unter anderem von externen Unternehmen bereitgestellt werden oder Rechtstexte sowie Marketingmaterial enthalten. Bei neuen PDF-Dokumenten achten wir verstärkt auf Barrierefreiheit.
  • Karten-Komponenten: Eingebettete Lagepläne und Landkarten sind nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar. Dies liegt an Einschränkungen externer Anbieter.
  • Kundenportal (Login-Bereich): Die Struktur und die Navigation im Kundenportal sind nicht vollständig barrierefrei, da dynamische Inhalte über Schnittstellen eingebunden werden und es dadurch technische Limitierungen gibt.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu verringern und künftige Inhalte barrierefreier bereitzustellen. Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Webseite hindern, oder sollten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheit feststellen, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme damit wir diese Mängel beheben können. Bitte teilen Sie uns dabei die genaue Problembeschreibung sowie die Internet-Adresse (URL) der betroffenen Seite oder des Dokuments mit. Nur so können wir unsere Angebote laufend verbessern und die Barrierefreiheit sicherstellen.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Mängel feststellen, kontaktieren Sie uns bitte unter  Teilen Sie uns dabei die genaue Problembeschreibung sowie die URL der betroffenen Seite mit.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Meldung erhalten, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wenden.

Kontaktdaten:

  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Abt. IV/A/1 – Behindertenrechte
  • E-Mail: 
  • Webseite: https://www.sozialministerium.gv.at

 


Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde zuletzt aktualisiert im Mai 2026